Die Zahl der Krankschreibungen steigt weiter an.
Wie in einem Artikel auf der Seite www.aerzteblatt.de zu lesen ist, ist die Zahl der Krankschreibungen gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Im Jahr 2013 waren nach Angaben der Techniker-Krankenkasse (TK) durchschnittlich 4,02 % der Erwerbspersonen arbeitsunfähig. Es fehlen also an jedem Arbeitstag des Jahres 4 von 100 Beschäftigten.
Nicht alle Arbeitnehmer die arbeitsunfähig sind, sind dies auch wirklich, sondern nutzen vielmehr das System aus, um so ein paar Tage extra frei zu bekommen, ohne dafür den Urlaubsanspruch zu nutzen. Die von dem Arbeitnehmer so gewonnene neue Freizeit wird gerne für Nebenbeschäftigungen oder Hobbies genutzt.
Dieses Verhalten hat wirtschaftliche Folgen für ein Unternehmen und geht auch zu Lasten der Kollegen, die die Mehrarbeit leisten müssen oder führt im schlimmsten Fall bis zum Erliegen ganzer Produktionsabläufe. Daraus entsteht ein nicht unerheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, der in die hunderte Millionen geht.
Wird ein Arbeitnehmer beim Blaumachen erwischt, drohen zum Teil erhebliche Konsequenzen. Nicht nur, dass die Fehlzeiten nicht bezahlt werden, auch Abmahnungen oder sogar Kündigungen können die Folge sein.
Die Beobachtung krankgemeldeter Mitarbeiter, die vermutlich nicht wirklich arbeitsunfähig, bzw. krank sind, ist erlaubt, sobald der Arbeitgeber einen begründeten Verdacht hat.
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Arbeitnehmer machen verhäuft zur WM krank