Wir tun das, was uns als Kind stets verboten wurde: Wir stecken unsere Nasen in fremde Angelegenheiten! Als Wirtschaft- und Privatdetektei mit dem Fokus auf Ballungszentren wie Frankfurt sind uns vom Gesetzgeber umfangreiche Befugnisse eingeräumt, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Dazu gehört in bestimmten Fällen auch das Beobachten Ihrer Arbeitnehmer, etwa während eines Krankenstandes.

Die Sache mit den Gesetzen

Während Detektive und Polizisten in Filmen oft als die heldenhaften Gesetzesbrecher dargestellt werden, gestaltet sich die Wirklichkeit ganz anders. Deutschland ist kein rechtsfreier Raum, weshalb ein Privatdetektiv in seiner Berufsausübung einigen Bestimmungen unterliegt. Eine der größten Rahmenbedingungen ist, dass im Falle einer Ermittlung in Ihrem Auftrag ein berechtigtes Interesse Ihrerseits dafür gegeben sein muss, um die Informationen zu erhalten, die Sie begehren.

Wenn Grund zu der Annahme oder ein konkreter Verdacht besteht, dass Ihr Interesse an Information deutlich schwerwiegender ist als das Interesse des Betroffenen am Schutz seiner Daten und seiner Privatsphäre, dann ist Ihr Interesse berechtigt und unsere Mitarbeiter dürfen die Ermittlungen aufnehmen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn seit der Anstellung Ihres Dienstnehmers der Gewinn zurückgeht oder vermehrter Warenschwund verzeichnet wird. Auch der Rückgang des Umsatzes, weil der Mitarbeiter oft und in regelmäßigen Abständen fehlt und Aufträge somit nicht bearbeitet werden können, reicht bereits aus. Nicht ausreichend ist hingegen, wenn Sie lediglich wissen möchten, wo er sich in seiner abendlichen Freizeit am Wochenende herumtreibt, weil er jeden Montag um 06:00 Uhr morgens müde ist. Grundsätzlich dürfen Sie auch selbst als Betroffener Recherchen über Ihren Arbeitnehmer anstellen. Allerdings sollten Sie darauf Acht geben, nicht in rechtliche Fettnäpfchen zu treten. Nicht alles, was Detektive an Recherchearbeit leisten dürfen, dürfen Sie ebenfalls uneingeschränkt tun. Erfahrungsgemäß haben Detekteien Zugang zu spezifischeren Informationen, weit abseits von Social Media Plattformen und dem Befragen von Kollegen.

Die Arbeitnehmertreue

In einem Dienstverhältnis gehen Sie mit Ihrem Arbeitnehmer einen Vertrag ein, verpflichten sich gegenseitig zu bestimmten Verhaltensweisen und genießen jeweils auch festgelegte Rechte. Eines Ihrer Rechte als Arbeitgeber ist die Arbeitnehmertreue. Das bedeutet, dass Ihr Mitarbeiter seine Arbeitskraft grundsätzlich Ihnen zur Verfügung zu stellen hat und keiner konkurrenzierenden Tätigkeit nachgehen darf; zumindest nicht, solange Sie ihm dies nicht ausdrücklich erlaubt haben. Arbeitet Ihr Dienstnehmer bei Ihnen beispielsweise an der Rezeption, so darf er nicht ohne Weiteres in einer zweiten Firma einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn diese ebenfalls an der Rezeption ausgeübt wird (oder ähnlichen Tätigkeiten am Empfang).

Auch hat er seine SOLL-Arbeitszeit zu leisten. Erlauben Sie Ihrem Mitarbeiter eine Nebenbeschäftigung, so darf die Hauptarbeit in Ihrem Betrieb nicht darunter leiden. Die Möglichkeiten für den Dienstnehmer, ein Schlupfloch zu finden, sind vielfältig; und doch bleiben sie schlussendlich nicht unentdeckt. Befürchten Sie eine Verletzung der Arbeitnehmertreue, wird die Detektei Lux für Sie aktiv.

Die Observation

Im Falle der häufigen Krankmeldung eines bestimmten Dienstnehmers ist es zunächst wichtig, einige Grundinformationen zu erhalten:

  • Haben Sie Ihrem Angestellten grundsätzlich die Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit erteilt?
  • Wann (an welchen Tagen, welchen Wochen, zu welchen Ereignissen) ist Ihr Mitarbeiter üblicherweise krankgeschrieben?
  • Wo liegt der Wohnsitz des betroffenen Dienstnehmers?
  • Ist bekannt, ob er in seiner Freizeit regelmäßig besonderen Aktivitäten nachgeht? (Freunde treffen, Ausflüge, …)
  • Sind anderweitige Projekte des Arbeitnehmers bekannt? (zum Beispiel Familienplanung, Hausbau, Hilfe bei Renovierungsarbeiten eines Freundes

Solche grundlegenden Informationen sind eine wichtige Basis, damit unsere Detektive wissen, wo sie mit ihrer Arbeit ansetzen können.

Zur Observation ist es bedeutsam zu wissen, dass die erzielten Resultate die Erwartungen zwar treffen und bestätigen können, manchmal ist es aber auch so, dass das Ergebnis vollkommen an den Erwartungen vorbeigeht. Sie können uns schließlich nur jene Informationen zukommen lassen, die Sie selbst von Ihrem Dienstnehmer haben. Hat er diese aber nicht wahrheitsgemäß oder unvollständig angegeben, oder hat er die Änderung eines Wohnsitzes nicht mitgeteilt, setzen die Detektive mit hoher Wahrscheinlichkeit an der falschen Stelle an.

Wir dokumentieren detailliert, was wir im Zuge unserer Observation auch definitiv wahrnehmen. Ob das im Bericht erfasste Verhalten Ihres Personals dann für Ihren Umsatzrückgang oder Ihre Verluste verantwortlich ist, wird im Anschluss analysiert. Kommen mehrere Observationen zustande, halten wir die wesentlichsten Details in einem Gesamtbericht fest.

Die Justiz

Wer Verträge verletzt, gegen Vereinbarungen verstößt oder gar gegen Gesetze, hat ein schuldhaftes Handeln an den Tag gelegt und kann dafür zur Rechenschaft gezogen werden, wenn seine Schuld vom Richter als bewiesen anerkannt wird. Durch das Beobachten Ihres Arbeitnehmers im Krankenstand versuchen wir, all jene Beweise zu erlangen, die Ihren Verdacht auf sein schuldhaftes Handeln beweisen können. In der Justiz bleibt dabei jedoch stets ein wenig Spielraum, denn: auch das Gericht folgt in seinen Entscheidungen gewissen Grundsätzen. Die besondere Schwierigkeit bei Arbeits- und Sozialgerichten ist, dass diese grundsätzlich zumeist auf der Seite der Arbeitnehmer stehen. Schon im Voraus.

Einer dieser wichtigen Grundsätze in Gerichtsprozessen ist der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Der zuständige Richter entscheidet also selbst, was er als Beweis für die Verletzung der Arbeitnehmertreue durch Ihren Dienstnehmer wertet. Ein weiterer Grundsatz lautet: in dubio pro reo. Im Zweifel für den Angeklagten. Solange die vorgelegten Beweise nicht zweifellos die Schuld oder das schuldhafte Handeln des Angeklagten belegen (und der Richter diese anerkennt), gilt der Angeklagte als unschuldig. Umso wichtiger ist es, dass wir konsequent und diszipliniert unserer Arbeit nachgehen. Und: Je mehr Informationen wir von Beginn weg über den zu Observierenden von Ihnen erhalten, desto besser können die Ermittlungsergebnisse ausfallen.

Die Folgen

Stellt sich am Ende heraus, dass Ihr Mitarbeiter tatsächlich „krankgefeiert“ hat (also während des Krankenstandes Urlaub in Italien macht, die aus Ihrem Betrieb stammende Ware während der Krankschreibung beim Hausbau zu verwenden oder Ähnliches), stehen Ihnen einige Möglichkeiten offen:

  • Sie können sich vom schuldig gesprochenen Dienstnehmer die für unsere detektivische Beobachtung entstandenen Kosten ersetzen lassen.
  • Nachgewiesene wiederholte Krankenstände, in denen anderswo einer Arbeit nachgegangen wird, rechtfertigen eine fristlose Kündigung des Dienstnehmers.
  • Sie haben bei nachgewiesenen Tatsachen und Schuldspruch durch den Richter Anspruch auf Schadenersatz (zum Beispiel Ersatz des durch den Dienstnehmer verursachten Umsatzentganges oder der Ware, die er aus der Firma mitgenommen und privat verwendet hat).

Kontakt

Für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch stehen Ihnen unsere Detektive jederzeit gerne zur Verfügung.

Telefon:      0800-0005093 (kostenfreie Servicenummer) aus dem Ausland +49-69-20411

Email:          info@detektiv-lux.de

Anschrift:  Detektiv-Lux Deutschland GmbH, Zeil 44 in 60313 Frankfurt am Main

Homepage