Privat- und Wirtschaftsermittlung mit modernster Technik

technik

 

– Abwehr von Lauschangriffen

Unsere speziell geschulten Mitarbeiter spüren mit Hilfe modernster Technik Abhöranlagen in Ihren Geschäfts- und Privaträumen auf.

Gerade in der heutigen Zeit mit all den technischen und elektronischen Hilfsmitteln wird intensiver abgehört, bzw. mitgehört denn je. Besonders in Firmen und Banken werden immer mehr Lauschangriffe gemeldet und aufgedeckt .

Um sich als Unternehmer vor Lauschangriffen zu schützen, ist es wichtig, eine Lauschabwehr von Profis durchführen zu lassen. Nur durch eine professionelle Beratung und Durchführung kann man sich vor einem Lauschangriff schützen.

Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!

– GPS-Sender/Ortung

Das Orten einer Person, bzw. das Erstellen eines Bewegungsprofils, mit Hilfe von GPS-Sendern, einer Person, ohne deren Wissen, ist strafbar.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass “die heimliche Überwachung … mittels eines GPS-Empfängers grundsätzlich strafbar ist. Weiter führte der BGH aus, dass “eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall erforderlich ist. Jedoch kann lediglich bei Vorliegen eines starken berechtigten Interesses an dieser Datenerhebung die Abwägung ausnahmsweise (etwa in notwehrähnlichen Situationen) ergeben, dass das Merkmal des unbefugten Handelns bei diesen Einsätzen von GPS-Empfängern zu verneinen ist”. (Quelle: Bundesgerichtshof, Mitteilung der Pressestelle, Nr. 96/2013)

Solange die Rechtslage für uns nicht geklärt ist, führen unsere speziell geschulten Detektive die Beobachtungen ohne die Hilfe von GPS-Sendern aus. Unsere über 70 jährige Erfahrung sorgt dafür, dass unsere Detektive auch ohne GPS-Ortung einwandfrei observieren können. Profitieren Sie von unserer Erfahrung.

– Verdeckte Videoüberwachung

Verdeckte Videoüberwachungen dienen der Beweissicherung z. B. bei Diebstahl im Lager, den Büroräumen, im Haus oder auf dem Grundstück, bei wiederholter Sachbeschädigung, Datendiebstahl im Unternehmen, zum Objektschutz, u.v.m.. Die verdeckte Videoüberwachung kommt sowohl bei Wirtschaftskriminalität, Diebstahl und auch bei privaten Fällen zum Einsatz.

Eine versteckte Videoüberwachung sollte stets von Spezialisten durchgeführt werden, damit die Videoüberwachung verdeckt bleibt und zuverlässig funktioniert. Sie wird oft an Orten durchgeführt, an denen Observationen durch unsere Detektive nicht möglich sind und dient der schnellen und unauffälligen Beweisfindung.

Unsere Detektive arbeiten mit modernster Technik und stehen Ihnen gerne für eine Vorortbesichtigung/Beratung zur Verfügung.

– IT-Sicherheit

IT-Sicherheit wird verstanden als ein Bestandteil der Unternehmenssicherheit. Hierzu gehören u.a. auch Themen wie Gebäude- und Zugangssicherheit, Personalsicherheit, Datenschutz und -sicherheit, Vertrags- und Finanzierungssicherheit sowie Prozesssicherheit. Alle sind dabei mehr oder weniger intensiv untereinander, also auch mit der IT-Sicherheit, gekoppelt.

IT-Sicherheit

Bestandteile der IT-Sicherheit

Betrachten wir die IT-Sicherheit näher, kann man sie wie folgt untergliedern: Ohne eine gute Passwortpolitik ist ein wirksamer Zugriffschutz kaum möglich. Wo immer es technisch möglich ist, eine Mindestqualität und -aktualisierungsfrequenz für Passwörter vorzuschreiben (etwa in Firmennetzwerken und Betriebssystemen von Einzelrechnern wie Webserver und Laptop), sollte diese Option genutzt werden. Beispielsweise können Passwörter mit mindestens acht Zeichen, darunter mindestens ein Sonderzeichen, durchgesetzt werden, die maximal einen Monat oder 100 Nutzungen lang gültig sind.

Zur Sicherung des Zugriffsschutzes werden Firewalls, Intrusion Detection Systeme und eine detaillierte Nutzerrechtevergabe eingesetzt. Auch beim Datenträgerhandling lassen sich kurz wichtige Punkte ansprechen. Natürlich ist es essenziell, Backups von allen Datenträgern im Unternehmen periodisch zu erstellen, die Frequenz und das Verfahren hierfür hängen jedoch von der Aktualisierungsfrequenz der Daten und ihrer Wichtigkeit für das Unternehmen ab. Bei statischen Websites kann eine monatliche manuelle Sicherung ausreichen, bei eCommerce-Transaktionsdaten kann eine stündliche, automatische, inkrementelle Sicherung erforderlich sein. Diese letzte Sicherungsmethode würde dann nur die Veränderung der letzten Stunde im Datenbestand speichern. Für Firmennetzwerke ohne besondere Anforderungen hat sich ein nächtliches, inkrementelles Backup bewährt. Das Augenmerk sollte aber auf der Frage liegen: „Wie schnell kann ich den letztmöglichen Betriebszustand wiederherstellen?“ Hierfür sind zusätzlich etwa die Verfügbarkeit notfallgeschulter Mitarbeiter, die Verfügbarkeit der Backups und die Gesamtkonzeption der IT-Infrastruktur zu bewerten. Ebenfalls zum Datenträgerhandling gehört die Ausfallsicherheit der Systeme, die zumeist durch unabhängige Stromversorgung (USV) und Redundanz mehrerer Komponenten (z.B. Festplatten) erreicht wird.

Neben Datensicherung ist auch die Datenvernichtung ein wichtiger Aspekt der IT-Sicherheit. Dies gilt sowohl für Ausdrucke von geschäftsrelevanten Daten wie auch für den Verkauf von Hardware. Es wird bspw. bei der Abgabe von Hardware empfohlen die Festplatte auszubauen und physikalisch so zu zerstören, dass die Daten darauf nicht wiederhergestellt werden können. Dieses Vorgehen dient nicht nur dem Schutz Ihrer Betriebsinterna sondern auch allgemeinen Ansprüchen des Datenschutzes.

Datenverschlüsselung empfiehlt sich insbesondere bei mobilen Geräten wie Laptops, Mobile-Phones, USB-Sticks oder externe Festplatten. Darüber hinaus ist Datenverschlüsselung wichtig für vertrauliche Kommunikation wichtiger Informationen per E-Mail oder VPN – auch Datensicherungsbänder oder der firmeninterne Datenverkehr über Luftschnittstellen sollte ausreichend sicher verschlüsselt werden, um von einer Basisvertraulichkeit der eigenen Daten auszugehen. Alle Sicherheitsmaßnahmen können jedoch ausgehebelt werden, wenn die Mitarbeiter nicht ausreichend sensibilisiert und geschult sind. Studien zufolge gehen die meisten Sicherheitsvorfälle von Mitarbeitern aus, sei es aus Vorsatz oder einfach aus Unwissenheit. (Quelle: www.hessen-it.de)

Für eine unverbindliche und kostenfreie Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!