Wir ermitteln ladungsfähige Anschriften

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Eine ladungsfähige Anschrift bezeichnet in der Rechtsprechung den Wohnsitz, bzw. bei Unternehmen die Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Im Rechtsverkehr wird die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in verschiedenen Zusammenhängen gefordert, zum Beispiel im Impressum einer Homepage nach §5 Telemediengesetz oder im Handelsregister nach § 29 HGB, § 106 HGB, § 8 GmbHG und vergleichbaren Vorschriften. Dies vereinfacht für Geschäftspartner und Verbraucher die Rechtsverfolgung.

Nach § 130 ZPO sind bei Erhebung von Klage ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben. So wird die Zustellung der Klage ermöglicht und vereinfacht die spätere Vollstreckung. Unter gewissen Umständen genügt auch die Angabe und Anschrift des Arbeitgebers. Ein Postfach ist jedoch nicht ausreichend.

Da Personen mit finanziellen oder strafrechtlichen Problemen, oftmals ohne sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden den Wohnsitz wechseln, ist es sehr schwer, diese Personen ausfindig zu machen. Detektiv Lux ist darauf spezialisiert, dem Auftraggeber eine aktuelle ladungsfähige Anschrift zu beschaffen.

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