Unsere Detektei hat von einem Unternehmen aus Frankfurt einen Auftrag für eine Mitarbeiterüberwachung erhalten. Es besteht der begründete Verdacht, dass die tatsächlichen Arbeitszeiten des Außendienstmitarbeiters nicht mit den abgerechneten Stunden übereinstimmen.
Unserer Detektive haben Montag morgens die Mitarbeiterüberwachung am Wohnort des Außendienstmitarbeiters in Frankfurt aufgenommen und auf dessen Erscheinen gewartet. Als er gegen 10 Uhr mit seinem Firmenfahrzeug losfuhr, haben unsere Detektive mit der unauffälligen und direkten Beobachtung begonnen.
Der Außendienstmitarbeiter ist zu einem Kunden des Auftraggebers nach Mainz gefahren und hat dort einen Termin wahrgenommen, der von unserem Auftraggeber im Vorfeld vereinbart wurde. Nach Beendigung des Termins ist der Außendienstmitarbeiter auf direktem Weg wieder zu seiner Wohnanschrift gefahren. Den restlichen Tag ist der Außendienstmitarbeiter nicht mehr in Erscheinung getreten.
Unsere Detektive haben die Beobachtung am folgenden Tag erneut aufgenommen. Es konnte beobachtet werden, dass der Außendienstmitarbeiter nur zu dem von seiner Firma vereinbarten Kundentermin nach Wiesbaden gefahren ist. Die anderen eingetragenen Kundentermine in Darmstadt und Offenbach, die der Außendienstmitarbeiter in freier Arbeit selbst vereinbart hatte, hat er nicht aufgesucht.
Angeblich vereinbarte Termine wurden nicht wahrgenommen
Auch die Beobachtungen an den folgenden Tagen verliefen nach dem gleichen Muster. Der Außendienstmitarbeiter hat immer erst gegen 10 Uhr sein Haus verlassen und hat nie mehr als nur einen Termin wahrgenommen. Bei den Terminen handelte es sich immer um die von seinem Arbeitgeber vorgegeben Termine. Die Termine die er durch Akquise und Telefonate in freier Arbeit angeblich vereinbart hatte, hat er nicht wahrgenommen.
Auch Ermittlungen bei den Firmen, bei denen der Außendienstmitarbeiter sich Termine eingetragen hat, haben gezeigt, dass er dort nicht vorstellig wurde.
Unsere Detektive haben unsere Auftraggeber täglich über die Geschehnisse auf dem laufenden gehalten und Rücksprache gehalten. Die tatsächlichen Arbeitszeiten wurden von unseren Detektiven dokumentiert und mit Fotoaufnahmen untermauert. So konnten unsere Detektive gerichtsverwertbar Beweisen, dass der Außendienstmitarbeiter seinen vertraglich festgehaltenen Pflichten (Akquise) nicht nachgekommen ist.
Haben auch Sie Probleme mit Ihren Mitarbeitern?
Wenn auch Sie ein Problem mit ihren Außendienstmitarbeitern oder Mitarbeitern im Allgemeinen haben oder über eine Mitarbeiterüberwachung nachdenken, stehen wir Ihnen für ein kostenfreies und unverbindliches Beratungsgespräch jederzeit gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns zu jeder Tageszeit unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800-0005093 (0 Cent/Min. aus allen deutschen Netzen), via Email (info@detektiv-lux.de) oder in unseren Geschäftsräumen.
Wir sind seit über 70 Jahren erfolgreich tätig und würden uns freuen auch Ihnen behilflich sein zu können.
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Bitte beachten Sie, dass es sich bei oben genannten Text um ein Fallbeispiel handelt.