Lohnfortzahlungsbetrug: Zahl der Krankschreibungen 2016 gestiegen

Frankfurt – Immer mehr Angestellte lassen sich Krankschreiben. Geschieht dies, ohne dass eine wirkliche Arbeitsunfähigkeit vorliegt, begehen die Angestellten Lohnfortzahlungsbetrug. Im Jahr 2016 waren anteilig im ersten Halbjahr mehr Arbeitnehmer krankgeschrieben, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Pro Krankheitsfall hat auch die Krankheitsdauer zugenommen.

Laut einer Analyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit haben die Krankschreibungen in Deutschland im ersten halben Jahr 2016 den Höchststand seit Ende der 90er Jahre erreicht. Die Analyse besagt, dass mehr als jeder Dritte Berufstätige (37 Prozent) mindestens einmal im ersten Halbjahr krankgeschrieben war. Im Durchschnitt dauerte eine Erkrankung 12,3 Tage. Im Vorjahreszeitraum waren es 11,7 Tage.

Hat der Arbeitgeber Zweifel an der behaupteten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, gilt folgendes:

Der Arbeitnehmer trägt die Beweis- bzw. Darlegungslast für das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Durch die Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt der Arbeitnehmer dieser Anforderung vollständig nach. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit bestreitet, muss er seinerseits aktiv werden.

Eine Ankündigung der Krankheit oder ein nichtgegebener Urlaub im Krankheitszeitraum sind zum Beispiel Begleitumstände, die den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit erschüttern können. Oftmals sind es auch die Kollegen, die die krankgeschriebenen Mitarbeiter in der Firma „anschwärzen“, wenn diese zum Beispiel gerade ein Haus bauen oder nebenher noch woanders arbeiten.

Bei dem Vortäuschen einer Krankheit beim Arbeitgeber handelt es sich um Lohnfortzahlungsbetrug. Dies ist kein Kavaliersdelikt. Lohnfortzahlungsbetrug gehört zu den häufigsten Straftaten in der deutschen Wirtschaft.

Seit 1947 ist unsere Detektei mit Ihren speziell ausgebildeten Detektiven Ihr professioneller Ansprechpartner bei Lohnfortzahlungsbetrug.

Die Detektiv-Lux Deutschland GmbH steht Ihnen als Detektei im ganzen Bundesgebiet zur Verfügung. Unsere Detektive verfügen über eine langjährige Erfahrung im Bereich der Mitarbeiterüberwachung, Ermittlungen und im Sammeln gerichtsverwertbarer Beweise. Eine Mitarbeiterüberwachung wird mit Hilfe modernster Technik durchgeführt und die so gewonnen Erkenntnisse werden im Anschluss in einem Beobachtungsbericht mit Bildmaterial dokumentiert. Im Falle eines Gerichtsprozesses stehen Ihnen unsere Detektive als Zeugen zur Verfügung.

Wir wählen gewissenhaft für jeden Fall die effektivsten Methoden aus, um für unseren Auftraggeber gerichtsverwertbare Beweise und Informationen zu beschaffen. Die durch unsere Detektive gesammelten Beweise sind Teil der gerichtlichen Beweiskette und bilden die Grundlage für Zivil- und Strafprozesse.

Die zuverlässige Ermittlung von Sachverhalten und die Observierung von Personen in wirtschaftlichen, wie auch in privaten Angelegenheiten, erfolgt äußerst unauffällig und diskret.

Erstattungsfähige Detektiv-Kosten

Finanzielle Aufwendungen, die der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dienen, können erstattungsfähig sein.

Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen im privaten und geschäftlichen Bereich der Gegenseite angerechnet oder vor dem Finanzamt geltend gemacht werden. Je nach Fall werden die kompletten Kosten oder ein Teilbetrag in Regress genommen. Arbeitgeber können die durch einen Detektiven entstandenen Kosten, auf dem zivilrechtlichen Weg einklagen.

Kontakt

Für ein unverbindliches und kostenfreies Beratungsgespräch stehen wir Ihnen jederzeit unter unserer kostenfreien Rufnummer 0800-0005093 (0 Cent/Minute), in unseren Geschäftsräumen oder via Email (info@detektiv-lux.de) zur Verfügung.

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