Minister sind sich beim Thema Sicherheitsverwahrung uneinig
München (dapd-bay). In der Bayerischen Staatsregierung stößt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung auf ein geteiltes Echo. Während Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) den Karlsruher Richterspruch enttäuschend nannte, lobten Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und FDP-Fraktionsvize Andreas Fischer, die Verfassungsrichter hätten mit ihrem Urteil Klarheit geschaffen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Bayern forderte unterdessen den raschen Bau neuer Therapieeinrichtungen für gefährliche Straftäter.
Merk kritisierte, das Verfassungsgericht habe „eine deutliche Änderung in der Rechtsprechung“ vorgenommen. Bislang habe Karlsruhe den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung Priorität eingeräumt, sagte Merk der „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagausgabe). „Jetzt stärkt es das Freiheitsrecht des Täters.“
Merks Kabinettskollege Herrmann betonte dagegen in einem Interview mit dem „Deutschlandfunk“, das Bundesverfassungsgericht habe „ausdrücklich bestätigt“, dass hochgefährliche und rückfallgefährdete Straftäter auch künftig hinter Gittern gehalten werden könnten. „Auf der Grundlage können wir jetzt auch ein vernünftiges neues Gesetz basteln“, sagte der Minister.