Verletzung des Urheberrechts durch Filesharing

Werden in einer Tauschbörse auf illegale Weise Filme zum Download angeboten, stellt dies eine Verletzung des Urheberrechts dar. Dies kann neben Unterlassungsansprüchen aber auch strafrechtliche Folgen haben. Ein Gericht hatte zu entscheiden, in welcher Höhe eine Geldstrafe in diesem Fall angemessen ist.

Rechtslage: Anbieten von Filmen in Tauschbörsen ist Urheberrechtsverletzung

Wer in einer Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Filme ohne Einwilligung des Rechteinhabers anbietet, begeht damit grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung. Dies kann zum einen dazu führen, dass der Anschlussinhaber wegen Filesharings abgemahnt und zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet wird. Andererseits kann das Anbieten solcher Filme auch aus strafrechtlicher Sicht geahndet werden.

Aus strafrechtlicher Sicht liegt beim Verbreiten illegaler Filme zunächst eine Straftat gem. § 106 I UrhG. Werden pornografische Filme in der Tauschbörse angeboten, so kann damit der Straftatbestand der Verbreitung pornografischen Schriften gem. § 184 StGB erfüllt sein.