Frankfurt / Düsseldorf – Unsere Detektei bekam den Auftrag einen krankgeschriebenen Mitarbeiter zu beobachten.

Unser Auftraggeber hatte durch einen Hinweis eines Angestellten erfahren, dass ein krankgeschriebener Mitarbeiter die Krankheit vortäuscht um in den Urlaub zu fliegen. Somit lag ein begründeter Verdacht vor, der die Beobachtung des krankgeschriebenen Mitarbeiters für unseren Auftraggeber rechtfertigt.

Der Mitarbeiter hatte sich bei einem Arzt krankschreiben lassen und die Krankmeldung eingereicht. Ein Kollege, der von der Reise wusste, hat dies unserem Auftraggeber zugetragen. Unser Auftraggeber kam mit seinem Anwalt auf unsere Detektei zu, um der Sache nachzugehen.

Bei Aufnahme der Beobachtung ist unseren Privatdetektiven aufgefallen, dass sich im Fahrzeug  des Mitarbeiters, Koffer auf der Rücksitzbank befinden. Unsere Detektive postierten sich mit Blickrichtung zum Hauseingang und warteten das Erscheinen des Mitarbeiters ab.

Kurze Zeit später kam der Mitarbeiter mit seiner Lebensgefährtin aus dem Haus.  Die Beiden fuhren auf direktem Weg zum Flughafen Düsseldorf und stellten das Fahrzeug auf dem Parkplatz für Langzeitparker ab. Danach ging das Paar in den Terminal und checkte in den Flug nach Antalya/Türkei ein. Um ebenfalls Zugang zum Sicherheitsbereich zu bekommen, kauften sich unsere Privatdetektive Flugtickets.

Im Sicherheitsbereich konnten unsere Privatdetektive beobachten und filmen, wie der krankgeschriebene Mitarbeiter durch die Sicherheitskontrolle geht und sich im Sicherheitsbereich aufhält. Durch die Beobachtung im Sicherheitsbereich hatten unsere Detektive die Möglichkeit einen kurzen Blick auf die Reiseunterlagen des Mitarbeiters zu werfen. So wussten unsere Detektive das Rückflugdatum mit Ankunftszeit. Auch das Boarding konnten unsere Detektive beobachten und dokumentieren. So war sichergestellt, dass der krankgeschriebene Mitarbeiter mit seiner Lebensgefährtin die Flugreise antritt.

Nach dem der krankgeschriebene Mitarbeiter in die Maschine eincheckte, beendeten unsere Privatdetektive die Beobachtung.  Sie fuhren zurück nach Frankfurt, um den Beobachtungsbericht und die Aufnahmen unserem Auftraggeber und dessen Anwalt zu übergeben.

Zum Rückreisetag des krankgeschriebenen Mitarbeiters warteten unsere Detektive am Flughafen Düsseldorf die Ankunft des krankgeschriebenen Mitarbeiters ab. Die Beobachtung wurde parallel in Düsseldorf und Frankfurt durchgeführt. Das Team in Düsseldorf beobachtet den Ankunftsbereich und benachrichtigen im Anschluss die Kollegen in Frankfurt über die Ankunft des Mitarbeiters. Unsere Detektive in Frankfurt warteten dessen Erscheinen vor seiner Haustür ab und dokumentierten, wie dieser mit den Koffern ins Haus ging.

Durch die Aufnahmen und Beweise unserer Detektei, hat sich unser Auftraggeber mit Hilfe seines Anwalts von dem Mitarbeiter getrennt.

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Sobald dem Arbeitgeber ein begründeter Verdacht vorliegt, ist die Beobachtung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters rechtens. 

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