Die Unterhaltspflicht der Eltern ihren Kindern gegenüber ergibt sich aus dem Gesetz.

Nach Angaben des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter leben in Deutschland ca. 1,6 Millionen Alleinerziehende mit 2,2 Millionen minderjährigen Kindern. Davon sind ca. 81% unterhaltsberechtigt, jedoch bei lediglich 50% gehen die Unterhaltszahlungen regelmäßig und in voller Höhe ein. 

Wer ist unterhaltspflichtig? 

Eltern sind ihren Kindern gegenüber immer in der Unterhaltspflicht. Unterschieden wird dabei zwischen Natural- und Barunterhalt. Der Elternteil der das Kind (kinder) betreut und versorgt, leistet Naturalunterhalt und ist somit nicht mehr zum Barunterhalt verpflichtet. Der getrennt lebende Elternteil muss bezahlen, auch wenn der Ex-Ehepartner eventuell über das höhere Einkommen verfügt.

Wie hoch sind die Unterhaltszahlungen?

Die Unterhaltszahlungen richten sich zum einen nach dem Alter des Kinder und deren Anzahl, sowie nach dem Verdienst des Barunterhaltpflichtigen. Geregelt sind die Unterhaltssätze und die Selbstbehalte in der Düsseldorfer Tabelle. Diese wird alle zwei Jahre überarbeitet.

Düsseldorfer Tabelle 2013/ 2014

(gültig ab 01.01.2013 voraussichtlich bis 31.12.2014)

NETTOEINKOMMEN DES
UNTERHALTSPFLICHTIGEN IN €
ALTERSSTUFEN IN JAHREN (§ 1612 A I BGB)
BETRÄGE IN €
PROZENT BEDARFS-
KONTROLL-
BETRAG IN €
0-5 6-11 12-17 AB 18
1. bis 1.500 317 364 426 488 100 800/ 1.000
2. 1.501-1.900 333 383 448 513 105 1.100
3. 1.901-2.300 349 401 469 537 110 1.200
4. 2.301-2.700 365 419 490 562 115 1.300
5. 2.701-3.100 381 437 512 586 120 1.400
6. 3.101-3.500 406 466 546 625 128 1.500
7. 3.501-3.900 432 496 580 664 136 1.600
8. 3.901-4.300 457 525 614 703 144 1.700
9. 4.301-4.700 482 554 648 742 152 1.800
10. 4.701-5.100 508 583 682 781 160 1.900
Bei Einkommen über 5.101 Euro netto wird einzelfallabhängig ermittelt

Für volljährige Kinder, die Anspruch auf Barunterhalt haben und einen eigenen Hausstand führen (auch in Wohngemeinschaften) beträgt der Unterhaltsbetrag abweichend von den Tabellenwerten 670,- Euro monatlich.

Wie lange haben Kinder Anrecht auf Unterhalt?

Kinder haben so lange ein Anrecht auf Unterhalt wie sie selbst nicht in der Lage sind diesen zu bestreiten. Mit dem 18. Geburtstag entfällt jedoch die Trennung zwischen Bar- und Naturalunterhalt. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Elternteile entsprechend ihrer Einkommen barunterhaltspflichtig. Für Volljährige Kinder die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen sieht die Düsseldorfer Tabelle eigene Beträge vor. Sollte dies nicht zutreffen, steigt der Selbstbehalt. Bei Studierenden z. Bsp. steigt der Gesamtunterhaltsbedarf auf 670 €. Befinden sich Kinder in einer Ausbildung, kann deren Gehalt zu einem gewissen Teil angerechnet werden, jedoch nicht vollständig, da ein gewisser Mehrbedarf in Höhe von € 90 besteht.

Das Kindeswohl steht im Vordergrund

Um das Wohl des Kindes garantieren zu können, sind die angegebenen Beiträge vom entsprechenden Elternteil verpflichtend zu leisten. Geringverdienern ist es daher zuzumuten sich noch einen zusätzlichen Job anzunehmen, um ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen zu können.

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