Videoüberwachung PDF Drucken E-Mail
 

Videoüberwachung dient zur anerkannten Aufzeichnung von beweisfähigen Sachverhalten.

Die verdeckte Videoüberwachung darf jedoch nur mit berechtigtem Interesse, z.B. bei Diebstahl oder Sabotage, durchgeführt werden.

Videoüberwachung wird unter anderem im Kassenbereich, Warenlager, Warenannahme, Warenausgabe, Produktionsstätten, sowie als Zugangskontrolle für gesperrte Bereiche eingesetzt.

Aufgrund des Einsatzes von kleinsten elektronischen Bauteilen und der Beobachtung durch Nadelöhrobjektive bleibt der Zielperson diese Überwachungsmethode verborgen.

Über Draht, Funk oder ISDN wird das Videosignal an einen Langzeitrecorder, Bildspeicher oder Computer übertragen. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit einer zeitgleichen Monitorüberwachung des Objektes.

Die Spezialisten von Detektiv-Lux führen die Montage außerhalb der Arbeitszeiten, nachts oder an Wochenenden durch, damit die Geheimhaltung einer verdeckten Videoüberwachung gewährleistet ist.

Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch, oder bei einer kostenlosen Beratung in unseren Geschäftsräumen.